Mitmachen
Möchten Sie durch testamentarische Anordnung die Bürgerstiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken, so wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Vorstandsmitglied. Sie können sich telefonisch anmelden und entscheiden, mit wem Sie ein Gespräch möchten. Für Zustiftungen ab 10.000,-€ können Sie einen konkreten Zweck für die daraus erwachsenden Erträge benennen.
Vermächtnisse und Zustiftungen
Kleinere Zustiftungen werden der dauerhaften Aufstockung des Stiftungsvermögens zugerechnet, das niemals angetastet wird – einzig die Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet. Hingegen können Spenden in jeder Höhe direkt einem Projekt helfen und unmittelbar die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützen.
Die für eine nachhaltige, langfristig sichere Anlage des Stiftungsvermögens notwendige Expertise ist bei den Verantwortlichen unserer Bürgerstiftung – vor allem durch die Kooperation mit der Volksbank Vorpommern eG – vorhanden und konnte sich auch während der aktuell überstandenen Niedrigzinsphase bewähren.
Satzungsgemäß sichern wir Zustiftern und Spendern ein auf Dauer angelegtes rechtliches und wirtschaftliches Gerüst. Für das Stiftungskapital inkl. Treuhandstiftung erzielten wir jährlich erfreuliche Erträge, die zur Ausschüttung für förderwürdige Projekte kommen.